Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

Dezember 2020

Der Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sieht u. a. die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon sollen insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Hier die wichtigsten Änderungen:

Das Gesetz soll in weiten Teilen am 1.1.2021 in Kraft treten.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.